Umzug über das Jobcenter in Harpstedt
Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten, sofern der Umzug erforderlich ist. Für Menschen in Harpstedt übernehmen wir den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zum fertigen Umzug.

Die wichtigsten Eckdaten
Zuständige Stelle
Jobcenter / zuständiges Kommunales Jobcenter
Kostenübernahme
Vollständige Übernahme der Umzugskosten inkl. Transport, Kaution und Renovierung bei anerkannter Notwendigkeit.
Rechtsgrundlage
§ 22 SGB II – Kosten für Unterkunft und Heizung
An wen richtet sich dieser Antrag in Harpstedt?
Bürgergeld-Empfänger, die aus einem anerkannten Grund umziehen müssen (z. B. Kündigung, Eigenbedarf, zu hohe Miete, Familiennachzug).
Das sollten Sie mitbringen
- Laufender Bürgergeld-Bezug
- Anerkannter Umzugsgrund
- Zusicherung des Jobcenters vor Unterschrift des neuen Mietvertrags
- Einholung von mindestens zwei Kostenvoranschlägen
Ihr Rundum-Sorglos-Paket in Harpstedt
Wir kombinieren Antragsexpertise mit einem erfahrenen Umzugsteam – damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.
Kostenvoranschlag nach Jobcenter-Vorgaben
Unterstützung beim Antrag auf Kostenübernahme
Abstimmung mit Ihrem Sachbearbeiter
Reibungsloser Umzug inkl. Umzugshelfer
Auf Wunsch: Ein- und Auspacken, Möbelmontage
Entsorgung nicht mehr benötigter Gegenstände
In 4 Schritten zum bezuschussten Umzug
Klar strukturiert, transparent und immer in enger Abstimmung mit Ihnen.
Situation besprechen
Wir klären telefonisch, warum der Umzug nötig ist und welche Unterlagen das Jobcenter voraussichtlich verlangt.
Kostenvoranschlag
Wir erstellen einen Kostenvoranschlag, der den Anforderungen des Jobcenters entspricht – transparent und nachvollziehbar.
Zusicherung einholen
Sie legen den Kostenvoranschlag vor. Wir unterstützen bei Rückfragen, bis die Zusicherung vorliegt.
Umzug durchführen
Termin fixieren, anpacken, fertig. Die Rechnung geht auf Wunsch direkt an das Jobcenter.
Was Sie vorher wissen sollten
Muss ich den Umzug vorstrecken?
Nein. Bei ordnungsgemäßer Zusicherung rechnen wir in den meisten Fällen direkt mit dem Jobcenter ab.
Welche Gründe erkennt das Jobcenter an?
Anerkannt sind z. B. Kündigung durch den Vermieter, Eigenbedarf, zu hohe Miete, gesundheitliche Gründe, Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme an einem neuen Ort.
Ihr bezuschusster Umzug in Harpstedt – wir übernehmen
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Eckdaten. Wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Einschätzung zurück – kostenlos und unverbindlich.
