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← Zurück zur LeistungsübersichtAntragsservice

Umzug über die Pflegekasse in Osterholz-Scharmbeck

Wenn der Umzug durch Pflegebedürftigkeit notwendig wird, trägt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI einen Großteil der Kosten. Für Menschen in Osterholz-Scharmbeck übernehmen wir den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zum fertigen Umzug.

Auf einen Blick

Die wichtigsten Eckdaten

Zuständige Stelle

Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

Kostenübernahme

Bis zu 4.180 € pro Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (Stand 2024).

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 4 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für wen

An wen richtet sich dieser Antrag in Osterholz-Scharmbeck?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, bei denen durch den Umzug die häusliche Pflege erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

  • Anerkannter Pflegegrad (1–5)
  • Neue Wohnung ermöglicht bessere Pflegesituation
  • Umzug noch nicht begonnen
  • Antrag vor dem Umzug gestellt
Was wir übernehmen

Ihr Rundum-Sorglos-Paket in Osterholz-Scharmbeck

Wir kombinieren Antragsexpertise mit einem erfahrenen Umzugsteam – damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Kostenloser Hausbesuch und Bedarfsermittlung

Vollständiger Antrag bei der Pflegekasse inkl. Begründungsschreiben

Rechtssicherer Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI

Koordination mit Pflegedienst und Angehörigen

Kompletter Umzug mit Ein- und Auspack-Service

Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel

Ablauf

In 4 Schritten zum bezuschussten Umzug

Klar strukturiert, transparent und immer in enger Abstimmung mit Ihnen.

  1. Erstgespräch

    Sie melden sich telefonisch oder über unser Formular. Wir klären alle Eckdaten kostenlos und unverbindlich.

  2. Antragserstellung

    Wir erstellen den vollständigen Antrag inklusive Begründung und Kostenvoranschlag – komplett in Ihrem Namen.

  3. Genehmigung abwarten

    Sobald die Pflegekasse die Kostenübernahme bewilligt, stimmen wir einen Wunschtermin mit Ihnen ab.

  4. Durchführung

    Unser geschultes Team führt den Umzug vollständig durch – pflegegerecht, pünktlich und rücksichtsvoll.

Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen sollten

Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?

Ja. Die Pflegekasse übernimmt Kosten nur dann, wenn der Antrag vor dem Umzug bewilligt wurde. Beginnen Sie deshalb früh.

Welcher Pflegegrad ist nötig?

Bereits Pflegegrad 1 genügt. Entscheidend ist, dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wir unterstützen bei Widerspruch und stellen bei Bedarf ergänzende Unterlagen zusammen. Ein Großteil der Anträge wird bewilligt, wenn die Begründung sauber formuliert ist.

Kostenlose Erstberatung

Ihr bezuschusster Umzug in Osterholz-Scharmbeck – wir übernehmen

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Eckdaten. Wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Einschätzung zurück – kostenlos und unverbindlich.