Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Bochum
In Bochum nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Bochum übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 44 SGB III (Mobilitätshilfen)), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit die Agentur für Arbeit Bochum ab und führen den Umzug durch. Leistung: Mobilitätshilfen.
Wenn in Bochum ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 365.000 Einwohnern in Bochum ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Bochum stimmen wir uns mit die Agentur für Arbeit Bochum ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bochum zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Bochum?
Häufige Fragen
In Bochum ist die Agentur für Arbeit Bochum zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Bochum gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Bochum ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.