Diese Unterlagen braucht der Pflegekassen-Antrag
Ein vollständiger Antrag beschleunigt die Bewilligung. Das gehört dazu.
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Ob Pflegekasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Sozial- und Integrationsamt – bei einem bezuschussten Umzug entscheidet Ihre Lebenssituation, welche Stelle die Kosten übernimmt. In unserem Blog erklären wir die einzelnen Wege verständlich, zeigen die häufigsten Fehler im Antrag und geben Praxistipps aus echten Fällen. So wissen Sie schon vor dem Umzug, welcher Zuschuss Ihnen zusteht und wie Sie ihn sicher bekommen – bevor Kosten entstehen, die eine Behörde eigentlich getragen hätte.
Worüber wir schreiben: Anspruch und Voraussetzungen je Kostenträger, die richtige Reihenfolge (erst beantragen, dann umziehen), Kostenvoranschlag und Zusicherung, typische Ablehnungsgründe – und wie ein Umzug trotz knapper Kasse gelingt.
Ein vollständiger Antrag beschleunigt die Bewilligung. Das gehört dazu.
Weiterlesen →Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Pflegekassen-Zuschuss vervielfachen.
Weiterlesen →Auch mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € für einen pflegegerechten Umzug.
Weiterlesen →Empfiehlt der Pflegedienst eine geeignetere Wohnung, ist das oft der Startschuss für einen bezuschussten Umzug.
Weiterlesen →Wenn Kinder oder Partner den Umzug eines pflegebedürftigen Menschen organisieren, sind wir der ruhende Pol.
Weiterlesen →Fordert das Jobcenter zur Kostensenkung auf, kann ein Umzug notwendig – und erstattungsfähig – werden.
Weiterlesen →Pflegekasse, Jobcenter, Krankenkasse oder Schwerbehinderung – wer welchen Zuschuss zum Umzug bekommt, in einer Übersicht.
Weiterlesen →In jeder Großstadt gelten dieselben Bundesgesetze – aber die zuständigen Ämter sind lokal. Ein Überblick.
Weiterlesen →Ein prüffähiger Kostenvoranschlag ist der Schlüssel zur Bewilligung. Diese Punkte gehören hinein.
Weiterlesen →Bei Schwerbehinderung hängt der zuständige Kostenträger davon ab, ob der Umzug beruflich oder privat bedingt ist.
Weiterlesen →Ein Jobwechsel mit Umzug? Die Agentur für Arbeit kann die Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget übernehmen.
Weiterlesen →Nicht nur Treppenlift und Dusche: Auch der Umzug selbst kann eine geförderte Maßnahme sein.
Weiterlesen →Der teuerste Fehler bei bezuschussten Umzügen ist immer derselbe: zuerst umziehen, dann fragen.
Weiterlesen →Viele glauben, es brauche einen hohen Pflegegrad. Falsch: Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den vollen Zuschuss.
Weiterlesen →Beim Jobcenter scheitern Umzugsanträge oft an vermeidbaren Fehlern. Diese sieben sollten Sie kennen.
Weiterlesen →Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug mit bis zu 4.180 €. Wer Anspruch hat und wie der Antrag gelingt.
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Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.