Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Bremen
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bremen übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

In Bremen übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 44 SGB III (Mobilitätshilfen)), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit die Agentur für Arbeit Bremen ab und führen den Umzug durch. Leistung: Mobilitätshilfen.
Sie möchten in Bremen Ihren Umzug über Agentur für Arbeit finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 44 SGB III (Mobilitätshilfen)) bis zur Durchführung in Bremen.
Bremen zählt rund 563.290 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Bremen die Agentur für Arbeit Bremen. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Bremen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Bremen die Agentur für Arbeit Bremen. Nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Bremen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Bremen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.