Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Dortmund
In Dortmund nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Dortmund müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen), koordinieren mit die Agentur für Arbeit Dortmund und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Dortmund ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Dortmund mit seinen rund 588.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Dortmund ist die Agentur für Arbeit Dortmund der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Viele in Dortmund verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Dortmund?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Dortmund die Agentur für Arbeit Dortmund. Nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Dortmund im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Dortmund ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.