Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Duisburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Duisburg übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Duisburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Duisburg übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Duisburg wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Duisburg mit seinen rund 498.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Duisburg läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Duisburg. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Duisburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Duisburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Duisburg die Agentur für Arbeit Duisburg. Nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Duisburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Duisburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.