Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Augsburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Augsburg übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Augsburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Augsburg übernehmen wir für Sie.
Wenn in Augsburg ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Augsburg leben etwa 296.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Augsburg läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Augsburg. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Augsburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Augsburg?
Häufige Fragen
In Augsburg ist die Agentur für Arbeit Augsburg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Augsburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Augsburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.