Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Berlin
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Berlin übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Berlin bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Berlin übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Berlin Ihren Umzug über Agentur für Arbeit finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)) bis zur Durchführung in Berlin.
In Berlin leben etwa 3.677.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Berlin die Agentur für Arbeit Berlin. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wichtig in Berlin wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Berlin?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Berlin die Agentur für Arbeit Berlin. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Berlin gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Berlin kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.