Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Aachen
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Aachen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Aachen.

Für Ihren Umzug in Aachen über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Aachen. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
In Aachen begleiten wir Ihren Antrag über Jobcenter von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 22 SGB II) und stimmen uns für Sie mit das Jobcenter Aachen ab.
Aachen mit seinen rund 249.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Aachen stimmen wir uns mit das Jobcenter Aachen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Aachen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Aachen?
Häufige Fragen
In Aachen ist das Jobcenter Aachen zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Aachen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Aachen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.