Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Chemnitz
In Chemnitz nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Chemnitz bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Chemnitz übernehmen wir für Sie.
Wenn in Chemnitz ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Chemnitz zählt rund 246.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Chemnitz stimmen wir uns mit das Jobcenter Chemnitz ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Chemnitz zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Chemnitz?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Chemnitz das Jobcenter Chemnitz. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Chemnitz im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Chemnitz ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.