Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Dresden
In Dresden nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Dresden müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Dresden und ziehen Sie anschließend um.
Sie möchten in Dresden Ihren Umzug über Jobcenter finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) bis zur Durchführung in Dresden.
In Dresden leben etwa 556.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Dresden läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Dresden. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Dresden zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Dresden?
Häufige Fragen
In Dresden ist das Jobcenter Dresden zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Dresden gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Dresden kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.