Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Frankfurt am Main
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Frankfurt am Main übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

In Frankfurt am Main müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Frankfurt am Main und ziehen Sie anschließend um.
Viele Menschen in Frankfurt am Main wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Frankfurt am Main leben etwa 773.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
das Jobcenter Frankfurt am Main prüft in Frankfurt am Main Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 22 Abs. 6 SGB II und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Frankfurt am Main zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Frankfurt am Main?
Häufige Fragen
In Frankfurt am Main ist das Jobcenter Frankfurt am Main zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Frankfurt am Main gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Frankfurt am Main kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.