Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Halle (Saale)
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Halle (Saale) und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Halle (Saale).

In Halle (Saale) übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 22 Abs. 6 SGB II), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Jobcenter Halle (Saale) ab und führen den Umzug durch. Leistung: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Halle (Saale) wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Halle (Saale) leben etwa 238.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Halle (Saale) ist das Jobcenter Halle (Saale) der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Ob Innenstadt oder Randlage von Halle (Saale): Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Halle (Saale)?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Halle (Saale) das Jobcenter Halle (Saale). Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Halle (Saale) im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Halle (Saale) ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.