Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Kassel
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Kassel und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Kassel.

In Kassel müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Kassel und ziehen Sie anschließend um.
In Kassel begleiten wir Ihren Antrag über Jobcenter von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 22 SGB II) und stimmen uns für Sie mit das Jobcenter Kassel ab.
In Kassel leben etwa 201.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Kassel ist das Jobcenter Kassel der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Viele in Kassel verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Kassel?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Kassel das Jobcenter Kassel. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Kassel gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Kassel ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.