Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Magdeburg
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Magdeburg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Magdeburg.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Magdeburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Magdeburg übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in Magdeburg über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Magdeburg mit seinen rund 238.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Magdeburg ist das Jobcenter Magdeburg der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Viele in Magdeburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Magdeburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Magdeburg das Jobcenter Magdeburg. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Magdeburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Magdeburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.