Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · München
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In München übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in München über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter München. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Sie möchten in München Ihren Umzug über Jobcenter finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) bis zur Durchführung in München.
In München leben etwa 1.512.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In München läuft Ihr Antrag über das Jobcenter München. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In München planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in München?
Häufige Fragen
Zuständig ist in München das Jobcenter München. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. München gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in München kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.