Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Aachen
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Aachen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Aachen.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Aachen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Aachen übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Aachen Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Aachen.
Aachen zählt rund 249.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Aachen stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Aachen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Aachen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Aachen?
Häufige Fragen
In Aachen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Aachen zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Aachen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Aachen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.