Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Braunschweig

Umzug bei Pflegegradin Braunschweig

In Braunschweig nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Umzug bei Pflegegrad in Braunschweig – kostenlose Beratung
Auf einen Blick

Für Ihren Umzug in Braunschweig über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig. Umfang: bis zu 4.180 €.

Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Braunschweig ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig.

Braunschweig zählt rund 249.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.

So arbeiten wir in Braunschweig

In Braunschweig stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.

Warum jetzt handeln

Viele in Braunschweig verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.

So läuft Ihr Pflegegrad-Umzug in Braunschweig ab

  1. Anspruch prüfenKostenlos klären wir, ob Pflegekasse Ihren Umzug in Braunschweig übernimmt.
  2. Antrag stellenWir formulieren die Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig ab – vor dem Umzug.
  3. DurchführungNach der Zusage packen, transportieren und montieren wir – termingerecht in Braunschweig.

→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad  ·  Anderer Kostenträger in Braunschweig?

Häufige Fragen

Pflegegrad-Umzug in Braunschweig – häufige Fragen

Wie bekomme ich in Braunschweig den Zuschuss über Pflegekasse?

In Braunschweig ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.

Ziehen Sie auch in Braunschweig selbst um?

Ja. Braunschweig gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.

Was kostet die Beratung in Braunschweig?

Nein – in Braunschweig ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.

Kostenlose Erstberatung

Bezuschusster Umzug in Braunschweig – jetzt starten

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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