Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremerhaven
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bremerhaven übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bremerhaven über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven. Umfang: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Bremerhaven über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bremerhaven mit seinen rund 118.502 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Bremerhaven läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Wichtig in Bremerhaven wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremerhaven?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Bremerhaven Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremerhaven. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Bremerhaven gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Bremerhaven kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.