Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Düsseldorf
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Düsseldorf und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Düsseldorf.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Düsseldorf: In Düsseldorf wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
In Düsseldorf begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Düsseldorf ab.
Düsseldorf mit seinen rund 619.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Düsseldorf prüft in Düsseldorf Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Ob Innenstadt oder Randlage von Düsseldorf: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Düsseldorf?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Düsseldorf Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Düsseldorf. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Düsseldorf gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Düsseldorf ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.