Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Gelsenkirchen

Umzug bei Pflegegradin Gelsenkirchen

Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Gelsenkirchen.

Umzug bei Pflegegrad in Gelsenkirchen – kostenlose Beratung
Auf einen Blick

In Gelsenkirchen übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.

Sie möchten in Gelsenkirchen Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Gelsenkirchen.

Gelsenkirchen mit seinen rund 260.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.

Ihr Ansprechpartner in Gelsenkirchen

Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen prüft in Gelsenkirchen Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.

Damit nichts schiefgeht

In Gelsenkirchen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.

So läuft Ihr Pflegegrad-Umzug in Gelsenkirchen ab

  1. Anspruch prüfenKostenlos klären wir, ob Pflegekasse Ihren Umzug in Gelsenkirchen übernimmt.
  2. Antrag stellenWir formulieren die Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen ab – vor dem Umzug.
  3. DurchführungNach der Zusage packen, transportieren und montieren wir – termingerecht in Gelsenkirchen.

→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad  ·  Anderer Kostenträger in Gelsenkirchen?

Häufige Fragen

Pflegegrad-Umzug in Gelsenkirchen – häufige Fragen

Übernimmt Pflegekasse in Gelsenkirchen die Umzugskosten?

In Gelsenkirchen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.

Sind Sie für einen Pflegegrad-Umzug in Gelsenkirchen vor Ort?

Ja. Gelsenkirchen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.

Was kostet die Beratung in Gelsenkirchen?

Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Gelsenkirchen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.

Kostenlose Erstberatung

Bezuschusster Umzug in Gelsenkirchen – jetzt starten

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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