Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Mönchengladbach
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Mönchengladbach übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

In Mönchengladbach übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Wenn in Mönchengladbach ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Mönchengladbach leben etwa 261.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Mönchengladbach läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Wichtig in Mönchengladbach wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Mönchengladbach?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mönchengladbach entscheidet in Mönchengladbach über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Mönchengladbach im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Mönchengladbach kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.