Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Nürnberg
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nürnberg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Nürnberg.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Nürnberg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nürnberg übernehmen wir für Sie.
Wenn in Nürnberg ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 523.000 Einwohnern in Nürnberg ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Nürnberg stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nürnberg ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Nürnberg planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Nürnberg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Nürnberg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Nürnberg. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Nürnberg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Nürnberg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.