Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Osnabrück
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osnabrück und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Osnabrück.

In Osnabrück übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osnabrück ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Viele Menschen in Osnabrück wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 166.257 Einwohnern in Osnabrück ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Osnabrück läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osnabrück. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Ob Innenstadt oder Randlage von Osnabrück: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Osnabrück?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Osnabrück Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osnabrück. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Osnabrück im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Osnabrück ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.