Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Rostock
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Rostock übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock: In Rostock wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Wenn in Rostock ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Rostock mit seinen rund 209.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Rostock ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Wichtig in Rostock wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Rostock?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock entscheidet in Rostock über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Rostock im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Rostock ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.