Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Wolfsburg
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wolfsburg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Wolfsburg.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Wolfsburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wolfsburg übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in Wolfsburg über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In Wolfsburg leben etwa 124.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Wolfsburg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wolfsburg. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Wolfsburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Wolfsburg?
Häufige Fragen
In Wolfsburg ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wolfsburg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Wolfsburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Wolfsburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.