Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Braunschweig
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Braunschweig übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig: In Braunschweig wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Braunschweig ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig.
Bei rund 249.000 Einwohnern in Braunschweig ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Braunschweig stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Braunschweig planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Braunschweig Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Braunschweig. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Braunschweig gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Braunschweig kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.