Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen
In Bremen nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen: In Bremen wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Bremen wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Bremen leben etwa 563.290 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Bremen stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Wichtig in Bremen wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
In Bremen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Bremen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Bremen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.