Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Dortmund
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Dortmund.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Dortmund bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in Dortmund über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In Dortmund leben etwa 588.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Dortmund stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Dortmund planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Dortmund?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Dortmund Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dortmund. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Dortmund gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Dortmund kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.