Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Dresden
In Dresden nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Für Ihren Umzug in Dresden über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden. Umfang: bis zu 4.180 €.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Dresden ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden.
In Dresden leben etwa 556.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Dresden läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Dresden verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Dresden?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden entscheidet in Dresden über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Dresden gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Dresden ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.