Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Duisburg
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Duisburg.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Duisburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg übernehmen wir für Sie.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Duisburg ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg.
Bei rund 498.000 Einwohnern in Duisburg ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Duisburg stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Duisburg planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Duisburg?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg entscheidet in Duisburg über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Duisburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Duisburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.