Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Göttingen
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Göttingen.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Göttingen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen übernehmen wir für Sie.
Wenn in Göttingen ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Göttingen zählt rund 118.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Göttingen stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Wichtig in Göttingen wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Göttingen?
Häufige Fragen
In Göttingen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Göttingen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Göttingen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.