Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Kassel
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Kassel.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel: In Kassel wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Kassel wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 201.000 Einwohnern in Kassel ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Kassel stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob Innenstadt oder Randlage von Kassel: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Kassel?
Häufige Fragen
In Kassel ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Kassel gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Kassel kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.