Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ludwigshafen am Rhein
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Ludwigshafen am Rhein übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Ludwigshafen am Rhein bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Ludwigshafen am Rhein wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 172.000 Einwohnern in Ludwigshafen am Rhein ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Ludwigshafen am Rhein Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Ludwigshafen am Rhein planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Ludwigshafen am Rhein?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Ludwigshafen am Rhein Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Ludwigshafen am Rhein gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Ludwigshafen am Rhein kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.