Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Oldenburg
In Oldenburg nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Oldenburg übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oldenburg ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Viele Menschen in Oldenburg wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Oldenburg leben etwa 177.055 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Oldenburg stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oldenburg ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob Innenstadt oder Randlage von Oldenburg: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Oldenburg?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oldenburg entscheidet in Oldenburg über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Oldenburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Oldenburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.