Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Potsdam
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Potsdam übernehmen wir Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Potsdam über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Potsdam. Umfang: bis zu 4.180 €.
In Potsdam begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Potsdam ab.
Potsdam zählt rund 183.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Potsdam Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Potsdam. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wichtig in Potsdam wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Potsdam?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Potsdam Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Potsdam. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Potsdam gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Potsdam kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.