Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Stuttgart
Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuttgart und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Stuttgart.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Stuttgart bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuttgart übernehmen wir für Sie.
In Stuttgart begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuttgart ab.
Bei rund 634.000 Einwohnern in Stuttgart ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Stuttgart läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuttgart. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Stuttgart zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Stuttgart?
Häufige Fragen
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuttgart entscheidet in Stuttgart über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Stuttgart gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Stuttgart kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.