Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Bremen
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bremen übernehmen wir Ihren über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bremen über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe gilt: erst der Antrag (SGB IX (Eingliederungshilfe)), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen. Umfang: nach Bedarf.
Viele Menschen in Bremen wissen nicht, dass Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 563.290 Einwohnern in Bremen ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Bremen läuft Ihr Antrag über das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen. Wir übersetzen die Vorgaben (SGB IX) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bremen zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen entscheidet in Bremen über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (SGB IX) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Bremen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Bremen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.