Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Dresden
In Dresden nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (SGB IX), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Dresden bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe (SGB IX, nach Bedarf); die Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden übernehmen wir für Sie.
In Dresden begleiten wir Ihren Antrag über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (SGB IX) und stimmen uns für Sie mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden ab.
Dresden zählt rund 556.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Dresden ist das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Dresden planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung · Anderer Kostenträger in Dresden?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Dresden das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden. Nach SGB IX (Eingliederungshilfe) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Dresden im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Dresden ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.